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von Garrett50 » Mo 6. Apr 2009, 11:43
Moin Björn ,
was ich hier mitlese , ist so nicht richtig !
Tatsächlich sind kleinere Transporte von Sportgeräten ( Pferde , Boote, Segelflugzeuge, usw. ) vom Sonntagsfahrverbot befreit .
Das kann man sich z.B. beim Verkehrsbeauftragten für Fahrgenehmigungen des Kreises Schl.-Fl. , Herrn Dätjen , Tel. o4621 - 87 262 , bestätigen lassen .
Wenn die Verkehrspolizei den Transport stoppen würde ( ab Samstag oo.oo Uhr frühestens , da wäre man längst in Maasholm ! ) , werden diese aufgrund eines
Transporters auf einen gewerblichen Transport schliessen und stoppen - bei einer privaten Nutzung nicht .
Ansonsten gibt es Sondergenehmigungen , z.B. für Fahrten zu sportlichen Veranstaltungen ( sonst würden wir nie zu Regatten kommen ! )
Einen 7,5 to Transporter kann man aufgrund des zulässigen Zuggesamtgewichts nur mit der alten Klasse 2 oder Klasse 3 und eingetragener Ergänzung für das Fahren mit angehängtem Trailer fahren , es sei denn , man hat den aktuell gültigen EU-Führerschein für Lkw mit Anhänger .
Wichtig ist der Fahrtenschreiber , derab 3,5 to GG benutzt werden muß , damit verbunden sind die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen und die Höchstfahrtdauer von max. 9,5 Std. ( einmal pro Woche ) .
Ich bin kein Freund der vielen Regularien in unserem Land , aber gerade bei Bootstransporten , die nur einmal schnell und günstig von Hamburg an die Küste gehen sollen , ist schon viel Unheil geschehen und daher sind die o.g. Vorschriften durchaus sinnvoll .
Mein Rat : Zuerst die zuständigen Behörden ansprechen , um dann in aller Ruhe fahren und sich auf die beginnende Saison freuen zu können .
Gruß Garrett