Hallo zusammen,
schon seit längerem gibt es eine Bestimmung, dass die MwSt. bzw. umsatzsteuer auszuweisen ist.
Habe mir vor kurzem ein gebrauchtes Auto von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Der Kaufvertrag weist keine Mehrwertsteuer, sondern nur den Kaufpreis von 700,00 € aus. Der Händler meinte das er diese nicht ausweisen brauch. Dazu ist er nicht verpflichtet.
Wer weiß weiter
Viele Grüße,
claudi
Ausweisung der Mehrwertsteru als Händler
Re: Ausweisung der Mehrwertsteru als Händler
Hallo Claudi,
Es gibt Ausnahmen, z.B wenn der Händler nach Kleinunternehmerregelung abrechnet, das muss dann aber irgendwo auf der Rechnung vermerkt sein.
Oder wenn es ein Verkauf nach Differenzbesteuerung ist, dann muss das aber ebenfalls auf der Rechnung vermerkt sein.
Also vielleicht hat der Händler Recht, aber nur , wenn er eben diese vermerke drin hat(z.B. Differenzbesteuerung nach §25 a des USTG oder son Zeug...)
Grüße, Conni
Es gibt Ausnahmen, z.B wenn der Händler nach Kleinunternehmerregelung abrechnet, das muss dann aber irgendwo auf der Rechnung vermerkt sein.
Oder wenn es ein Verkauf nach Differenzbesteuerung ist, dann muss das aber ebenfalls auf der Rechnung vermerkt sein.
Also vielleicht hat der Händler Recht, aber nur , wenn er eben diese vermerke drin hat(z.B. Differenzbesteuerung nach §25 a des USTG oder son Zeug...)
Grüße, Conni
Re: Ausweisung der Mehrwertsteru als Händler
Hallo, Händler/Unternehmer müssen nie die Umsatzsteuer ausweisen, lediglich wenn keine ausgewiesen wird und eine gesetzliche Grundlage besteht (Kleinunternehmer, Differenzbesteuerung, steuerfreie Lieferung,... muss darauf hingewiesen werden. Beispiel: ein händler auf dem Markt-der schreibt nicht mal eine Rechnung.
Viele Grüße aus Leipzig, Jens.