Liebe Freunde klassischer Yachten,
wenn ein seetüchtiges Segelboot, etwa vom Typ Störtebecker, einen griechischen Hafen anlief, musste es dann beflaggt sein? Wie sahen die Flaggen aus? Nach dem Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 war die alte Flagge des Deutschen Reichs durch die Hakenkreuzflagge - schwarzes Hakenkreuz auf weißem Kreis in roter Grundfarbe - ersetzt. Galt das auch für Sportboote, also auch Segelboote? Ich würde mich über eine Antwort und vor allem auch über Bilder bzw. Links dazu sehr freuen. Mit den besten Grüßen Ede
http://www.yachtsportmuseum.de/themen/k ... -376-b.jpg
Beflaggung im Nationalsozialismus
Beflaggung im Nationalsozialismus
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Re: Beflaggung im Nationalsozialismus
Hallo Ede!
Erkläre doch bitte mal Dein Vorhaben, bevor der Historikerin die Feder aus dem Hut springt!
Grüsse zurück
Dagmar
Erkläre doch bitte mal Dein Vorhaben, bevor der Historikerin die Feder aus dem Hut springt!
Grüsse zurück
Dagmar
Re: Beflaggung im Nationalsozialismus
Hallo Ede,
möchte mich Dagmar anschließen: Erkläre bitte Dein Vorhaben, einen Haufen Fotos mit NS-Symbolen plus Links möchten wir im Forum nicht beherbergen.
Für Deine Nachforschungen empfehle ich Dir unser Archiv "Yacht", in dem Du die einschlägigen Jahrgängen gezielt mit Deiner Fragestellung durchforsten kannst.
Das von Dir verlinkte Foto zeigt übrigens eine Yacht, die erst 1949 gebaut wurde und schon deshalb nicht zur Illustration geeignet ist.
W. Horns
möchte mich Dagmar anschließen: Erkläre bitte Dein Vorhaben, einen Haufen Fotos mit NS-Symbolen plus Links möchten wir im Forum nicht beherbergen.
Für Deine Nachforschungen empfehle ich Dir unser Archiv "Yacht", in dem Du die einschlägigen Jahrgängen gezielt mit Deiner Fragestellung durchforsten kannst.
Das von Dir verlinkte Foto zeigt übrigens eine Yacht, die erst 1949 gebaut wurde und schon deshalb nicht zur Illustration geeignet ist.
W. Horns
Re: Beflaggung im Nationalsozialismus
Nachtrag:
Das Zeigen von Symbolen des Nationalsozialismus fällt unter das Strafgesetz!
Siehe: § 86, 86 a StGB
Und nach kurzer Bedenkzeit sage ich ganz persönlich:
R A U S H I E R!
Das Zeigen von Symbolen des Nationalsozialismus fällt unter das Strafgesetz!
Siehe: § 86, 86 a StGB
Und nach kurzer Bedenkzeit sage ich ganz persönlich:
R A U S H I E R!