Ausweisung der MwSt

Oliver Röth

Ausweisung der MwSt

Beitrag von Oliver Röth » Mo 10. Feb 2003, 11:00

Hallo zusammen,

schon seit längerem gibt es eine Bestimmung, dass die MwSt auszuweisen ist.

Was genau bedeutet das eigentlich?

Ich habe meinen 20er JK von privat gekauft, er ist Bj. 57 und irgendwelche Originalrechnungen existieren nicht mehr. Daher habe ich Schwierigkeiten, die MwSt. nachzuweisen.

Muss ich jetzt nachversteuern? Und wenn ja auf welchen Wert? Oder ist die Ausweisung der MwSt. bei solch alten Booten nicht notwendig?

Wer bringt Licht in mein Dunkel?

Viele Grüße,
Oliver
Ingo List

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Ingo List » Mo 10. Feb 2003, 16:39

Privatleute können i.d.R. keine MwSt. ausweisen. Ist bei einem alten Boot aus Deutschland auch nicht nötig. Der Zoll will nur gerne bei "neuen" Plastikbooten sichergehen, daß die nicht ohne MwSt. im Ausland gekauft wurden, ohne daß in D die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde.

Es reicht also völlig, wenn Du den Kaufvertrag hast und z.B. ein Schreiben vom Club, daß Du das Boot schon soundso lange hast.

Wenn Du das Boot privat z.B. in Schweden gekauft hast, hättest Du u.U. Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen. Dann müßte der Wert geschätzt werden. Es geht nicht in erster Linie um den Wert auf der Rechnung, sondern um den tatsächlichen Wert. Frag' aber lieber einen Steuerberater, ich bin keiner.
Max

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Max » Mo 10. Feb 2003, 17:47

Aus einem Schreiben des Finanzamts vom Febr. 2001:

Seit dem 1.1.1993 müssen Sportboote, die innerhalb der Mitgliedstaaten
der EU und von dort ansässigen Bewohner genutzt werden sollen, sich
im steuerrechtlich freien Verkehr befinden; d.h.: Die Umsatzsteuer bzw.
Einfuhrumsatzsteuer muß für Altfahrzeuge in einem EU-Mitgliedstaat
entrichtet worden sein oder das Sportboot wird steuerrechtlich so behandelt, "als sei die Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer entrichtet
worden". Mit "als sei die Umsatzsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer
entrichtet worden" ist gemeint:
* das Sportboot wurde vor dem 1.Januar 1985 erstmals in Betrieb
genommen und hat seinen Liegeplatz am 31.Dezember 1992 innerhalb
eines Landes der Gemeinschaft;
oder
* der Betrag der zu entrichtenden.. ist geringfügig (unter 25.--DM);
oder
* das Sportboot wurde nach einem speziellen Verfahren eingeführt
(z.B.bei Wohnsitzwechsel).

Für Sportboote, die unter diese Regelung fallen, wird unterstellt, dass die
Steuerschuld entrichtet ist. Sie können innerhalb der Gemeinschaft - unabhängig vom Wohnsitz des Eigners- frei bewegt werden. Im Einzelfall
ist hierüber auf Verlangen der Zollbehörden ein geeigneter Nachweis ( z.B.
Kaufvertrag, Rechnung, Schiffsmessbrief, Liegeplatz-Pachtvertrag, ggf.
a.Bestätigung durch den Liegeplatzvermieter) vorzulegen.Ein
offizielles, für alle Mitgliedsaaten der EU gültiges Nachweispapier gibt
es leider nicht.

Ende des Auszuges.

Dann gibt es noch die Regelung, wonach ein Sportboot, welches über
3 Jahre den EU-Bereich verlassen hat, bei der Wieder-Einfuhr erneut
versteuert werden muss.
Andreas Schipper

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Andreas Schipper » Mo 10. Feb 2003, 19:59

Ein kleiner Hinweis aus der Praxis:

Umsatzsteuer kann nur jemand ausweisen, der einen Gegenstand gewerblich veräussert, egal ob Schiff oder Stoppersocken....

NACHweisen, dass Du Umsatz, bzw. Mehrwertsteuer gezahlt hast, musst du nach den von Max genannten Kriterien.

Da Du deinen Jolli aber von Privat gekauft hast, kannst Du dich um Deine Säge kümmern und endlich mit der Restaurierung weitermachen.....

Für Die Säge musst Du übrigens Umstzsteuer zahlen... wenn du sie neu bei einem Händler kaufst...*smile

Andreas

der sich doch wundert, worüber sich studierte so Gedanken machen.....
Oliver Röth

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Oliver Röth » Mi 12. Feb 2003, 12:35

Ja nu, ich mache mir deshalb Gedanken darüber, weil ich von mehreren Stellen gehört habe, dass sich der Zoll für die (nicht-) bezahlte Märchensteuer interessiert und Du im Zweifel nachzahlen darfst.

Zu den Bestimmungen, die Max genannt hat:

* das Sportboot wurde vor dem 1.Januar 1985 erstmals in Betrieb
genommen und hat seinen Liegeplatz am 31.Dezember 1992 innerhalb
eines Landes der Gemeinschaft;
oder
* der Betrag der zu entrichtenden.. ist geringfügig (unter 25.--DM);
oder
* das Sportboot wurde nach einem speziellen Verfahren eingeführt
(z.B.bei Wohnsitzwechsel).

Das Boot ist Bj. 57.
Wo es seinen LP am 31.12.92 hatte, weiß ich nicht. Der Vorvoreigner ist verstorben, ihn kann ich also nicht fragen.
Punkte 2 und 3 treffen bei mir nicht zu.

Der Nachweis, wie Max ihn erwähnt, muss mitgeführt werden, sonst droht eine Nachversteuerung. Mein Kaufvertrag vom letzten Jahr reicht aber nicht aus.

Weswegen ich mir Gedanken mach: wenn ich mein Boot in Deutschland lasse wird wahrscheinlich niemand fragen. Ich denke aber darüber nach, es nach Roermond zu legen, weil das Revier doch deutlich schöner ist als die Rurtalsperre. Roermond aber liegt in Holland...

Eine private Quelle hat mir gesagt, dass im Falle der Nachzahlung der aktuelle Wert des Bootes geschätzt und als Grundlage genommen wird. D.h. für mich: sollte ich nachzahlen müssen, ist es besser, jetzt zu zahlen, wo das Boot sich in der Restauration befindet. Dann muss ich nämlich entweder auf den Kaufpreis nachversteuern oder auf den aktuellen Wert. Letzterer ist aber, so wie das Boot aussieht, eher als gering einzustufen.

Wenn ich später, wenn mein Boot wieder ganz ist, nachversteuern, wird der aktuelle Wert des Bootes (so hoffe ich), deutlich höher sein, heißt: ich muss mehr zahlen.

Es gibt schon einige Fälle, in denen alte Boote versteuert werden mussten, weil der Eigner nicht nachweisen konnte, dass für sein Boot schon einmal MwSt. gezahlt wurde (so mein Wissensstand).

Ich bin weder Jurist noch selbstständiger Handwerker, daher kenne ich mich in solchen Steuerdingen nicht aus :-( In jeder Literatur zu dem Thema wurde ausdrücklich von Mehrwertsteuer, nicht von Umsatzsteuer gesprochen!

Oliver
Ingo List

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Ingo List » Mi 12. Feb 2003, 13:48

MwSt. und Umsatzsteuer sind das selbe. Umsatzsteuer ist nur die Sichtweise der Unternehmer.

Kannst Du dich nicht bemüben, von den Erben einen nachweis (Photos o.ä.) zu bekommen, aus dem hervorgeht, daß das Boot schon in Deutschland war?

Frage doch einfach mal offiziell beim Zoll an, die werden Dir nicht den Kopf abreissen. Dann hast Du aber Rechtssicherheit. Wenn Das Boot schon in Deutschland war, brauchst Du ja auf GAR KEINEN FALL Mehrwertsteuer zu zahlen.

Ingo
Andreas Schipper

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Andreas Schipper » Mi 12. Feb 2003, 17:03

Hassu ne Ahnung wo dein Jolli gebaut wurde???
Vielleicht sogar den Ersten Namen und die Baunummer?

Andreas
Oliver Röth

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Oliver Röth » Mi 12. Feb 2003, 17:59

Ne Ahnung ja, aber noch keine Gewissheit. Wenns die Werft iss, von der ich annehme, dass sies iss, gibts die heute nicht mehr (Otto Bolfras, Berlin). Genaueres erfahre ich noch, ich bin gerade beim DSV vorstellig geworden.

Olli
Andreas

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Andreas » Mi 12. Feb 2003, 19:20

Wenn sie nachweislich in Deutschland gebaut wurde, wurde mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit auch mal UST dafür bezahlt.

Um die Debatte mal anzuheizen...... wie iss`n dass, wenn man selbst baut?
Klar, man Zahlt fürs Material die Mehrwertsteuer... aber wer hebt dafür ALLE Quittungen auf?

Andreas
Ingo List

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Ingo List » Mi 12. Feb 2003, 22:22

Wenn's nicht-gewerblich verkauft wird, ist keine Umsatzsteuer fällig. Wenn es gewerblich verkauft wird, ist sie fällig. Jedenfalls wenn der Gewerbetreibende umsatzsteuerpflichtig ist. Kann er entweder anhand seines Umsatzes werden oder bei geringen Umsätzen freiwillig. Aber das willst Du doch so spät am Abend gar nicht genauer wissen, lieber Andreas...
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