Ausweisung der MwSt

Andreas Schipper

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Andreas Schipper » Do 13. Feb 2003, 07:10

Lieber Ingo....

Wan ein gewerbetreibender imRahmen seinens Geschäftsbetriebes Umstatssteuerpflichtig ist, werden kann oder zu sein sogar beantragen kann, weiß ich als Gwerbetreibender sogar ganz spät am Abend und sogar heute Morgen sogar ziemlich genau!

Ich freue mich, dass wir Oliver so umfassend helfen konnten, jetzt müsste doch wirklich alles klar sein, oder??

Andreas

...der sich jetzt doch mal die Tränen wegwischen muss
Oliver Röth

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Oliver Röth » Do 13. Feb 2003, 09:21

Heißt das jetzt, dass ich Umsatzsteuer zahlen muss, wenn ich das Boot gewerblich nutze? Und was ist, wenn ich es als Firmenboot anmelde? Kann ich das dann steuerlich geltend machen?

Oliver
Ingo List

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Ingo List » Do 13. Feb 2003, 20:33

NEEEEIIIINNNN!
Wenn, dann genau umgekehrt. Wenn Du Dein Boot gewerblich nutzt, kannst Du die Umsatzsteuer beim Finanzamt geltend machen und bei Deinen Ausgaben gegenrechnen (sofern Du selbst Umsatzsteuerpflichtig bist).
Aber glaube nicht, daß das einfach ist. Geht nur, wenn Du ganz überzeugend (!!) darlegen kannst, daß hinter diesem Gewerbe auch eine Gewinnabsicht steckt (also kommerziell verchartern o.ä.). Dann kannst Du aber auch alle anderen Ausgaben absetzen.
Wir normalen Holzbootliebhaber segeln aber wohl einfach zu gerne selbst...
Oliver Röth

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Oliver Röth » Fr 14. Feb 2003, 09:09

Ja da schau her: hier kann man sogar was über Steuerrecht lernen ;-) Ich muss gestehen, dass ich von diesen Sachen nicht sehr viel Ahnung habe.
Ingo List

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Ingo List » Fr 14. Feb 2003, 21:47

Ich habe bei meinem Steuerberater angefragt, wie das mit dem absetzen ist. Segel mit Werbeaufdruck ist wohl nicht so das Problem. Aber Schiff einfach wie Firma nennen reicht nicht. Er brachte das Beispiel von einem Unternehmer, der sein Rennpferd "Underberg" nannte und daher absetzen wollte. Ging leider nicht.
Max

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Max » Mi 12. Mär 2003, 16:05

Hallo Oliver,

wie schaut das denn inzwischen aus ? Haben Sie vorsorglich nachversteuert?
Falls ja, würde es vermutlich doch mehrere Leute interessieren,
wie das mit der Schätzung des Zeitwertes gelaufen ist.

mfg
Peter Lansnicker

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Peter Lansnicker » Mi 12. Mär 2003, 19:48

Hallo Verunsicherte,

ich verfolge die Diskussion als Betroffener schon eine ganze Weile. Habe aber bei meinen Recherchen im WWW nun die hoffentlich klärende Antwort für uns "Altschiffeigner" gefunden:

"Eine Segeljacht ist für den Zoll eine Ware, und Waren müssen bei der Einfuhr versteuert werden. Das war schon immer so. Allerdings gab es bis zur Einführung des EU-Binnenmarktes am 1. Januar 1993 Schlupflöcher für Eigentümer von Motor- und Segeljachten. Wer als deutscher Eigner seine Jacht im europäischen Ausland stationiert hatte, segelte in der Regel mehrwertsteuerfrei. Ein glücklicher Zustand für Eigner, aber auch für viele Jachtwerften, denn mit Hilfe des legalen Steuerlochs kaufte so mancher Segler seine Jacht gleich eine Nummer größer. Schließlich sparte ein deutscher Eigner, der das Boot von einem im Lande ansässigen Händler oder einer Werft gekauft hatte, satte 15 Prozent.
Als den Seglern dieses Privileg von Brüssel durch eine Direktive gestrichen wurde, war die Empörung der Betroffenen groß, zumal die einzelnen Staaten des Binnenmarktes das Recht bekamen, die Mehrwertsteuer nachträglich zu kassieren. Geeinigt hatten sich die Eurokraten in Anlehnung an allgemeine Abschreibungsgesetze auf einen Nachversteuerungszeitraum von sieben Jahren. Das heißt: Nur Jachten, die vor dem 31. Dezember 1985 gebaut wurden und sich seit diesem Zeitpunkt in den Grenzen des europäischen Binnenmarktes befinden, sind von der Nachzahlung befreit. Nachzulesen ist diese Regelung in dem Artikel 28 der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992."

Ich denke, diese Info gepaart mit dem Literaturhinweis sorgt für mehr Klarheit.

Entspannte Grüße an alle

Peter
Oliver Röth

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Oliver Röth » Di 18. Mär 2003, 12:40

@ Peter: Danke, ich habe auch ewig gesucht, aber im www nichts gefunden. Selbst die Rechtsabteilung des ADAC war sich nicht einig, wie das mit alten Booten geregelt ist.

@Max: Nee, bis jetzt habe ich nicht nachversteuert (nach Aussage von Peter muss ich das ja auch nicht). Ich wollte keine schlafenden Hunde wecken, bevor ich nicht wusste, ob ich nachversteuern muss oder ob nicht.

Viele Grüße, Oliver
Peter Lamass

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Peter Lamass » Do 5. Feb 2004, 14:54

hallo Oliver, hoffe, Du bist fein raus mit Deinem Boot, zwecks Mwst.

Du siehst ja an den vielen Einträgen , das doch ne Menge von unseren Kollegen mit "gefährlichem Halbwissen" rumlaufen.

Der wohl korrekteste Beitrag kam meiner Ansicht von Peter Landsnicker.
Er könnte sich aber mit dem Datum verhauen haben. (31.12. 85)
Ich habe hier 01.01.85 hier stehen. Immerhin ein ganzes Jahr.

und für die später dazu gekommenen Länder wie: Schweden, Finnland und Österreich gilt: 01.01. 1987.
( diese angaben kommen von der Kreuzerabteilung)

Es gibt aber auch ein Merkblatt von der Oberfinanzdirektion Hamburg.
( wird immer auf den Bootsausstellungen verteilt) da steht das gleiche drin.
Nur der Zoll, der weiss herzlich wenig darüber. (habe ich bei meiner Recherche festgestellt. ( Vorallem die Infoseite aus Frankfurt)
wie man weiss ist der Zoll ja nur eine Unterbehörde des Finanzamtes.
Aber die Burschen beim Zoll z.b. in Kiel , die wissen Bescheid., weil Hamburg die leitung hat.
Naja, bei Dir sollte ja alles klar sein, bleibt nur noch das Land wo Du es gekauft hast.
Die Mehrwertsteuer gilt als bezahlt, wenn das Boot vor dem 01.01.85 in eines der EU-Staaten in Betrieb genommen wurde.

Als ich letztes Jahr in Dänemark mir ein gebrauchtes Folkeboot kaufte, habe ich mir vorsorglich über die Folkebootzentrale-Kerteminde (Hersteller/
Verkäufer) die erst-Rechnung als Kopie geben lassen. die gezahlte Mwst.
in Höhe von 25%(die armen Dänen) waren dort verzeichnet.

Also, in deinem Fall: Ruhe bewahren
mit bestem gruss,
peter
Ingo List

Re: Ausweisung der MwSt

Beitrag von Ingo List » Do 5. Feb 2004, 15:51

'ts 'ts "gefährliches Halbwissen".... Was war denn falsch an den bisherigen Beiträgen, sprich gefährlich? Ist ja aber schöne, daß es Leute gibt, die auch für die Spezialfälle die Bestimmungen parat haben.
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