haftpflichtausfall nach Bootsbrand
haftpflichtausfall nach Bootsbrand
Ein brennendes Motorboot, von seiner Besatzung fluchtartig verlassen, trieb in unsere Steganlage und beschädigte SY Teddy erheblich durch Feuer. Das Motorboot war benzingetrieben und mit mehreren Propangeräten ausgerüstet. Der Schädiger und seine Hpfl.Vers. wollen nicht zahlen, da der Unfall durch höhere Gewalt oder Zufall verursacht worden sei. Eine persönliche Verantwortung wird folglich bestritten.
Kennt jemand ähnliche Fälle?
Besonders interessant wären auch Hinweise zum
Umfang juristisch anerkannter Sorgfaltspflichten eines Sportbootführers....
Teddy
Kennt jemand ähnliche Fälle?
Besonders interessant wären auch Hinweise zum
Umfang juristisch anerkannter Sorgfaltspflichten eines Sportbootführers....
Teddy
Re: haftpflichtausfall nach Bootsbrand
Eine Entscheidung zu den Sorgfaltspflichten findet sich unter:
http://www.versicherung-recht.de/urteil ... .php?id=56
http://www.versicherung-recht.de/urteil ... .php?id=56
Re: haftpflichtausfall nach Bootsbrand
Es ist anders als bei Autos für Dich überhaupt nicht von Belang, was die Versicherung des Geners sagt. Diese ist sozusagen seine private Rückversicherung. Du mußt gegen den Verursacher klagen.
Das o.g. Urteil ist nicht unbedingt relevant: Es ging um einen Streitfall zwischen Kaskoversicherung und Eigner. In der Kaskoversicherung wurden Leistungsansprüche für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Haftpflichtfällen wird aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein Anspruch enstehen.
Insofern ist die (einzige) Frage, ob sich der Eigentümer des Motorbootes irgendwie fahrlässig, grob fahrlässig o.ä. verhalten hat, ihn also eine Schuld trifft. Wenn ja: Anspruch auf Schadensersatz (den er sich persönlich u.U. von seiner Versicherung wiederholen kann). Wenn nein: Leider kein Schadensersatz.
Bei Autos ist das wie gesagt anders. Autos gelten als "gefährliche Gegenstände" und die Versicherung muss u.U. auch dann zahlen, wenn man selbst gar nicht am Unfall Schuld ist (z.B. wenn ein Reifen platzt und man dann einen Fußgänger anfährt). Wenn der ganze Unfall zwischen zwei Autos passiert wäre, müßte in der Tat die gegnerische Versicherung zahlen.
Das o.g. Urteil ist nicht unbedingt relevant: Es ging um einen Streitfall zwischen Kaskoversicherung und Eigner. In der Kaskoversicherung wurden Leistungsansprüche für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Haftpflichtfällen wird aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein Anspruch enstehen.
Insofern ist die (einzige) Frage, ob sich der Eigentümer des Motorbootes irgendwie fahrlässig, grob fahrlässig o.ä. verhalten hat, ihn also eine Schuld trifft. Wenn ja: Anspruch auf Schadensersatz (den er sich persönlich u.U. von seiner Versicherung wiederholen kann). Wenn nein: Leider kein Schadensersatz.
Bei Autos ist das wie gesagt anders. Autos gelten als "gefährliche Gegenstände" und die Versicherung muss u.U. auch dann zahlen, wenn man selbst gar nicht am Unfall Schuld ist (z.B. wenn ein Reifen platzt und man dann einen Fußgänger anfährt). Wenn der ganze Unfall zwischen zwei Autos passiert wäre, müßte in der Tat die gegnerische Versicherung zahlen.
Re: haftpflichtausfall nach Bootsbrand
Wenn man das liest stellt sich schon die Frage, was in vollen Häfen und Schleusen für Risiken bestehen. Man liegt bestimmt oft neben "Benzin und Propanbomben" oder ist sogar selbst die Gefahr für andere. Was ist, wenn im Ernstfall die Haftpflicht nicht zahlt? Wie kommt man in solchen Fällen mit seinen Sportkameraden klar, besonders wenn man selbst nicht für den Schaden aufkommen könnte? Wie gerne wäre man dann wohl noch gesehen? Welchen Sinn macht dann noch die Haftpflichtversicherung, die uns doch gerade das Risiko Dritten gegenüber abnehmen soll?
Kann ein Versicherungsprofi hier mal Antwort geben? Ich glaube an den Segen der Haftpflichtversicherung.
gruß
BreMa
Kann ein Versicherungsprofi hier mal Antwort geben? Ich glaube an den Segen der Haftpflichtversicherung.
gruß
BreMa
Re: haftpflichtausfall nach Bootsbrand
Eine Haftung des Unfallverursachers ist über den Nachweis der Verletzung von Sorgfaltspflichten (Fahrlässigkeit)zu erreichen. Fahrlässig ist er dann, "wenn er einerseits erkennen konnte, dass er mit seinem Boot möglicherweise die Rechtsgüter anderer verletzen könnte (das sollte bei Booten mit Propan und Benzin immer der Fall sein), aber andererseits nicht jene Vorkehrungen traf, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden."
Dabei gilt erforderliche Sorgfalt dann als gegeben wenn " derjenige Sicherheitsgrad
erreicht ist, den die in dem jeweiligen Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält".
Klingt alles sehr juristisch, ist es auch.
Nämlich oberste Rechtsprechung durch BGH-Urteile zu § 823 u. 276 BGB.
Nachschauen kannst Du z.B. bei
- www.davforum.de/bund
(Sen.Urtl.v.16.02.1972 VIZR111/70,
Sen.Urtl.v.19.12.1989 VIZR182/89
und Liste weiterer Urt.....)
- www.de.wikipedia.org/wiki/Schadenersatz
(Begriffserklärungen)
also: Gute Chancen bei Nachweis von Verstößen gegen den erforderlichen Sicherheitsgrad gem. herrschender Verkehrsauffassung.
Hier kannst Du step by step prüfen, ob und wo
Verstöße vorliegen.
Beispiel:
Vekehrsauffassung sagt: Feuerlöscher 2kg ist
Mindestausrüstung, bei Propan besser noch weitere, gut zugängig, gewartet, Prüfplakette alle 2 Jahre usw.
Beleg für die Verk.Auffassung:
-Sportbootführerschein Binnen-Lehr-und
Prüfungsmaterial
-Merkblätter der Wasserschutzpolizeidirekt.
der Länder usw.usf....
Jetzt prüfst Du ob diese Anforderungen erfüllt wurden.
Genauso gehst Du dann bei der üblichen Sicherheitsausrüstung, der Propananlage usw.
vor.
Du musst das aber selbst machen oder
machen lassen, denn die Beweislast liegt leider beim Geschädigten.
Viel Glück
Alerich
Dabei gilt erforderliche Sorgfalt dann als gegeben wenn " derjenige Sicherheitsgrad
erreicht ist, den die in dem jeweiligen Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält".
Klingt alles sehr juristisch, ist es auch.
Nämlich oberste Rechtsprechung durch BGH-Urteile zu § 823 u. 276 BGB.
Nachschauen kannst Du z.B. bei
- www.davforum.de/bund
(Sen.Urtl.v.16.02.1972 VIZR111/70,
Sen.Urtl.v.19.12.1989 VIZR182/89
und Liste weiterer Urt.....)
- www.de.wikipedia.org/wiki/Schadenersatz
(Begriffserklärungen)
also: Gute Chancen bei Nachweis von Verstößen gegen den erforderlichen Sicherheitsgrad gem. herrschender Verkehrsauffassung.
Hier kannst Du step by step prüfen, ob und wo
Verstöße vorliegen.
Beispiel:
Vekehrsauffassung sagt: Feuerlöscher 2kg ist
Mindestausrüstung, bei Propan besser noch weitere, gut zugängig, gewartet, Prüfplakette alle 2 Jahre usw.
Beleg für die Verk.Auffassung:
-Sportbootführerschein Binnen-Lehr-und
Prüfungsmaterial
-Merkblätter der Wasserschutzpolizeidirekt.
der Länder usw.usf....
Jetzt prüfst Du ob diese Anforderungen erfüllt wurden.
Genauso gehst Du dann bei der üblichen Sicherheitsausrüstung, der Propananlage usw.
vor.
Du musst das aber selbst machen oder
machen lassen, denn die Beweislast liegt leider beim Geschädigten.
Viel Glück
Alerich
Re: haftpflichtausfall nach Bootsbrand
Hm, wie ist es dann wenn der Nachweis der Fahrlässigkeit gegenüber dem Anderen nicht gelingt? Springt dann wenigstens die eigene Kasko ein?
fragt sich sorgenvoll
Matthias (C690)
fragt sich sorgenvoll
Matthias (C690)