Eine Haftung des Unfallverursachers ist über den Nachweis der Verletzung von Sorgfaltspflichten (Fahrlässigkeit)zu erreichen. Fahrlässig ist er dann, "wenn er einerseits erkennen konnte, dass er mit seinem Boot möglicherweise die Rechtsgüter anderer verletzen könnte (das sollte bei Booten mit Propan und Benzin immer der Fall sein), aber andererseits nicht jene Vorkehrungen traf, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden."
Dabei gilt erforderliche Sorgfalt dann als gegeben wenn " derjenige Sicherheitsgrad
erreicht ist, den die in dem jeweiligen Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält".
Klingt alles sehr juristisch, ist es auch.
Nämlich oberste Rechtsprechung durch BGH-Urteile zu § 823 u. 276 BGB.
Nachschauen kannst Du z.B. bei
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www.davforum.de/bund
(Sen.Urtl.v.16.02.1972 VIZR111/70,
Sen.Urtl.v.19.12.1989 VIZR182/89
und Liste weiterer Urt.....)
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www.de.wikipedia.org/wiki/Schadenersatz
(Begriffserklärungen)
also: Gute Chancen bei Nachweis von Verstößen gegen den erforderlichen Sicherheitsgrad gem. herrschender Verkehrsauffassung.
Hier kannst Du step by step prüfen, ob und wo
Verstöße vorliegen.
Beispiel:
Vekehrsauffassung sagt: Feuerlöscher 2kg ist
Mindestausrüstung, bei Propan besser noch weitere, gut zugängig, gewartet, Prüfplakette alle 2 Jahre usw.
Beleg für die Verk.Auffassung:
-Sportbootführerschein Binnen-Lehr-und
Prüfungsmaterial
-Merkblätter der Wasserschutzpolizeidirekt.
der Länder usw.usf....
Jetzt prüfst Du ob diese Anforderungen erfüllt wurden.
Genauso gehst Du dann bei der üblichen Sicherheitsausrüstung, der Propananlage usw.
vor.
Du musst das aber selbst machen oder
machen lassen, denn die Beweislast liegt leider beim Geschädigten.
Viel Glück
Alerich