Schärenkreuzer in Bayern genehmigungspflichtig? Ya/Nein

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cfsantander
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Schärenkreuzer in Bayern genehmigungspflichtig? Ya/Nein

Beitrag von cfsantander » Di 24. Feb 2009, 10:19

Hallo zusammen,

ich spiele gerade Ping Pong mit dem Landratsamt über die Zulassungsgebühren meines Schärenkreuzers Mälar 22.

Das Boot hat einen Antrieb elektrisch von 0,8KW, keine Wohneinrichtung und keine Kocheinrichtung, ist aber über 9,20m nämlich 9,50m lang.

In der Bayerische Schifffahrtsordnung zur Genehmigungspflicht steht:

"(1) 1 An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugelassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. 2 Kleine Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft sind genehmigungsfrei. 3 Segelfahrzeuge sind jedoch genehmigungspflichtig, wenn sie mit Hilfsmotor über 4 kW Maschinenleistung oder eingebauten Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen ausgerüstet sind. "

Unser Boot fällt aufgrund der Länge aus der Gruppe der kleinen Fahrzeuge raus, ist aber auch nicht ein Boot mit über 4 KW und Wohneinrichtung, somit an und für sich nicht genehmigungspflichtig.

Der Herr vom Landratsamt verweißt auf ein Merkblatt der Wasserschutzpolizei, dass Boote über 9,20m grundsätzlich genehmigungsplichtig sind. Dies ist aber leider im Wiederspruch zur Bayrischen Schifffahrtsordwnung, die deutlich spezifischer ist.

Hat einer von Euch Erfahrung zu diesem Punkt. Vielleicht gibt es einen Schärenkreuzer besitzer der bereits sich hiermit beschäftigen mußte.

Wäre über euren Input sehr dankbar.

Gruß

Philip

PS: Eine weitere Frage die ichmir stelle ist, wir planen mit dem Boot im Sommer vor Stockholm zu segeln. Was für Genehmigungen benötigen wir um unter deutscher Fahne zu segeln?


nvonholdt

Re: Schärenkreuzer in Bayern genehmigungspflichtig? Ya/Nein

Beitrag von nvonholdt » Mi 25. Feb 2009, 08:08

Moin Philip,
dieses wird dir leider nicht weiter helfen, jedoch muß ich dir mit einer gehörigen Portion Sarkasmus und verständnisvollem Lächeln folgende Information senden:

Auf Grund meiner Erfahrungen mit der deutschen Bürokratie ist es sinnvoll, deinen Schärenkreuzer mit mehr als 4kW nachzurüsten und ebenso die Wohn-, Koch- und san. Einrichtung einzubauen.

Diese Einbauten sind zügiger zu gestalten als das Ping/Pong Spiel zu beenden ist.
Dann kann der Herr noch in dieser Saison seine Genehmigung ausstellen.


Wenn das Ganze nicht so traurig wäre, dann würde mir jedoch das Ping/Pong Spiel Freude bereiten.

Und um vor Stockholm unter der gewünschten Flagge zu kreuzen brauchst du keine Genehmigungen, nur Scheine.
Existenzschein
Eigentumsschein
Euroschein, um die gewünschte Flagge zu erstehen
Kronenschein, um den Existenzschein nicht auslaufen zu lassen

Fazit: Es ist immer schön, wenn ein Merkblatt eine höhere Priorität besitzt als eine Verordnung

Viel Erfolg und Grüße an den "Bodenseeeigentümer" im Landratsamt

Niels von Holdt

PS.: Ich lebe, auch wegen "siehe oben", in Polen, hier gibt es keine Merkblätter, nur Gesetze und Verordnungen. Das vereinfacht die ganze Sache etwas. Nur mit dem Bodensee wird es schwierig........
kstubenrauch
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Re: Schärenkreuzer in Bayern genehmigungspflichtig? Ya/Nein

Beitrag von kstubenrauch » Mi 25. Feb 2009, 10:50

Moin,

versuch' es mal hier:

www.traditionsklasse.de

Good luck!

Kaspar
Reimund Willig
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Re: Schärenkreuzer in Bayern genehmigungspflichtig? Ya/Nein

Beitrag von Reimund Willig » Mi 4. Mär 2009, 19:46

Hallo Cfsantander,
mein Holzboot ist deutlich kürzer als deines (HD 20), hat einen 0.8kw E-Motor, aber eine kleine Kajüte. Das war Grund genug, dass das für den Ammersee zuständige Landratsamt eine Zulassungspflicht als gegeben ansah. Ich stimme nvonholdt im übrigen zu. Besorg dir die Zulassung. Die ist doch auch gar nicht so teuer. Ich meine einmalig so zwischen 50 und 60 Euro. Weiter fallen dann zhulünftg keine Behördengebühren an.


Gruß
Reimund


viele Grüße

Reimund
willi dech
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Re: Schärenkreuzer in Bayern genehmigungspflichtig? Ya/Nein

Beitrag von willi dech » So 8. Mär 2009, 12:22


Hallo Philip,

ich stimme meinem "Vorschreiber" Reimund zu: Mein Folke (mit Kajüte, wie man weiß) liegt am Chiemsee und ist somit "zulassungspflichtig". Doch was soll's? Der Mann vom TÜV (der alle 5 Jahre fällig ist) pappte seinerzeit an Back- und Steuerbord eine Nummernschild-Folie ran und das war's. Kostete nicht die Welt, ein Klacks, verglichen mit den Kosten, die sonst noch so unser Sport mit sich bringt. Mich regt's jedenfalls nicht auf.

Außerdem kann es ja auch nicht schaden, wenn alle 5 Jahre mal einer "vom Amt" in's Schiff schaut und auf sicherheitsrelevante Einrichtungen achtet. Es soll ja auch Eigner geben, die sich an gebrochenen Spanten, einem ölenden Motor oder ähnlichem nicht stören.

Ich nehme jedoch an, daß jemand, der eine Schäre sein eigen nennt, mit einem solchen Boot weitaus besser vertraut ist als sonst jemand. Aber auf einen Nervenkrieg mit Herren vom Landratsamt würde ich mich jedenfalls nicht einlassen. Wozu, was bringt's? Oder geht's nur um's Prinzip? Entspannt Segeln ist schöner als streiten.

Schöne Grüße
Willi, Chiemsee
willi dech
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Re: Schärenkreuzer in Bayern genehmigungspflichtig? Ya/Nein

Beitrag von willi dech » Do 12. Mär 2009, 16:54

Servus Philip,
ich bin's nochmal. Guckst Du unter www.chiemsee-segeln.de Dort wirst Du geholfen ...
Du kannst dort nämlich lesen, daß Dein Boot allein schon wegen der Länge über 9,20 Meter zulassungspflichtig ist. Dann spielt keine Rolle, daß das Boot keine Wohneinrichtung, keinen Motor über 4 KW usw. hat. Den Kampf mit den Behörden wirst Du verlieren.

Allerdings, dort steht auch: "Eine behördliche Zulassung mit Untersuchung (TÜV) betrifft nur noch Segelboote mit Zweitaktmotoren (Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie in den FAQ). Zitatende. Deines hat ja einen Elektromotor. Das wäre doch schon mal was, wenn Dir wenigsten der TÜV erspart bliebe. Aber an das amtliche Kennzeichen auf beiden Seiten des Bootes wirst Du Dich gewöhnen müssen.

Servus,
Folke-Willi
Chiemsee
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