Bootskauf in Östereich
Bootskauf in Östereich
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig...
Ich habe vor in Östereich ein altes Motorboot zu kaufen (BJ 73). Was ist bei der Einfuhr nach Deutschland zu beachten?
Gibt es evtl. Web-Seiten, wo man Hilfe findet?
MfG Holger
ich hoffe ich bin hier richtig...
Ich habe vor in Östereich ein altes Motorboot zu kaufen (BJ 73). Was ist bei der Einfuhr nach Deutschland zu beachten?
Gibt es evtl. Web-Seiten, wo man Hilfe findet?
MfG Holger
Re: Bootskauf in Östereich
Da frag mal besser beim TÜV, bei Deiner
Zulassungsstelle und beim Zoll.
Gruß
Jochen
Zulassungsstelle und beim Zoll.
Gruß
Jochen
Re: Bootskauf in Östereich
Wichtig ist, daß Du einen Kaufvertrag hast, in dem möglichst die MwSt. ausgewiesen ist (wenn Du von einem Händler kaufst) oder vom Privatkäufer eine Bescheinigung erhälst, daß er die MwSt. seinerzeit bezahlt hat. Wenn Du keinen Mehrwertsteuernachweis hast, kann es sein, daß der deutsche Zoll diese eintreiben möchte. Aber frage am besten dort nach, die können Dir besser die genauen Anforderungen sagen.
TÜV und Zulassungsstelle??? Ist doch kein Auto. Wo muss denn ein Boot zugelassen werden? Hier an der Küste jedenfalls nicht...
TÜV und Zulassungsstelle??? Ist doch kein Auto. Wo muss denn ein Boot zugelassen werden? Hier an der Küste jedenfalls nicht...
Re: Bootskauf in Östereich
Hallo Ingo + Holger
Ingo, gilt denn die ganze MwSt-Arie auch für Privatverkäufe, zudem von "alten" Booten, von denen keine Unterlagen oder Verträge mehr existieren ? Gibt es da eine Altersgrenze ? Außerdem ist Österreich ist doch EU-Mitglied. Wir haben wegen unserem Boot mal bei der WaSchPo/Zoll an der Holtenauer Schleuse nachgefragt, die konnten auch nix sagen... Jedenfalls haben weder der Vorbesitzer noch wir für das Boot dafür jemals MwSt abgeführt. Müssen wir oder ein Käufer also beim Verkauf ins Ausland MwSt entrichten (sch.... Papierkram !!) ???
Holger, wenn du weiteres herausbekommst oder die Aktion hinter dir hast, melde doch mal im Forum wie es gelaufen ist. Dieses Thema ist ähnlich nebulös wie die Fäkalientankpflicht. Keiner weiß nix genaues.
Ingo, gilt denn die ganze MwSt-Arie auch für Privatverkäufe, zudem von "alten" Booten, von denen keine Unterlagen oder Verträge mehr existieren ? Gibt es da eine Altersgrenze ? Außerdem ist Österreich ist doch EU-Mitglied. Wir haben wegen unserem Boot mal bei der WaSchPo/Zoll an der Holtenauer Schleuse nachgefragt, die konnten auch nix sagen... Jedenfalls haben weder der Vorbesitzer noch wir für das Boot dafür jemals MwSt abgeführt. Müssen wir oder ein Käufer also beim Verkauf ins Ausland MwSt entrichten (sch.... Papierkram !!) ???
Holger, wenn du weiteres herausbekommst oder die Aktion hinter dir hast, melde doch mal im Forum wie es gelaufen ist. Dieses Thema ist ähnlich nebulös wie die Fäkalientankpflicht. Keiner weiß nix genaues.
Re: Bootskauf in Östereich
An den Bayerischen Seen und am Bodensee muß ein Segelboot ab einer gewisssen Größe und Motorboote sowieso zum TÜV und brauchen eine Zulassung vom Landratsamt.
Bei richtig alten Segelbooten ist der Import aus EU Ländern gar kein Thema. Einfach rüber, kein Zoll, keine Formalitäten.
Bei Motorbooten sieht das je nach Fahrtgebiet anders aus. Auch giebt es bezüglich der MwSt
einen Stichtag zu beachten.
Wenn ich in meiner Firma Zollformalitäten zu
bearbeiten habe, ruf ich bei meinem zuständigen Zollamt an und frag ganz doof nach. Die Beamten sind zur Auskunft verpflichtet und meißt sehr nett und hilfsbereit. Bei solchen Fragen hier im Forum
bekommt man doch keine rechtssichere Auskunft
also frag gleich bei den zuständigen Stellen und mach eine Ansagen wenn Du schlauer bist.
Herzliche Grüße
Jochen
Bei richtig alten Segelbooten ist der Import aus EU Ländern gar kein Thema. Einfach rüber, kein Zoll, keine Formalitäten.
Bei Motorbooten sieht das je nach Fahrtgebiet anders aus. Auch giebt es bezüglich der MwSt
einen Stichtag zu beachten.
Wenn ich in meiner Firma Zollformalitäten zu
bearbeiten habe, ruf ich bei meinem zuständigen Zollamt an und frag ganz doof nach. Die Beamten sind zur Auskunft verpflichtet und meißt sehr nett und hilfsbereit. Bei solchen Fragen hier im Forum
bekommt man doch keine rechtssichere Auskunft
also frag gleich bei den zuständigen Stellen und mach eine Ansagen wenn Du schlauer bist.
Herzliche Grüße
Jochen
Re: Bootskauf in Östereich
Es gibt zum Thema MwSt. eine längere und erschöpfende Diskussion in diesem Forum. "Ausweisung der MwSt..."
Wenn das Boot (nachweislich) vor dem 1.1.85 auf dem Gebiet der EU in Betrieb genommen wurde und in diesem verblieb, fällt jedenfalls nichts an. Ansonsten gilt der Kram mit der MwSt. bzw. Einfuhrumsatzsteuer natürlich auch für Privatleute, sonst nennt man das schmuggeln...
Wenn das Boot (nachweislich) vor dem 1.1.85 auf dem Gebiet der EU in Betrieb genommen wurde und in diesem verblieb, fällt jedenfalls nichts an. Ansonsten gilt der Kram mit der MwSt. bzw. Einfuhrumsatzsteuer natürlich auch für Privatleute, sonst nennt man das schmuggeln...
Re: Bootskauf in Östereich
also, liebe wassersportfreunde, habe es schon mal durch mit meinem boot, klein aber fein.
vorsicht mit dem zoll.... die wissen nicht immer bescheid, vorallem ist ihre aussage nicht rechtsverbindlich, das habe ich schriftlich, von der internett-hauptseite aus frankfurt, später musste ich dem zoll dann sagen wie es geht.
das finanzamt weiss es besser, da ja zoll nur eine unterbehörde ist, von dem selbigen.
An der küste weiss man da mehr, die oberfinanzbehörde in hamburg z.b.
aber auch der dsv, kreuzerabt......
oder auf den bootsausstellungen hh und Düsseldorf bei der wasserschutzpolizei gibt es zu dem thema merkblätter, habe noch eins wo rumfliegen.
seht aber allea in der---- wie ingo schon erwähnt------ in der mwst-rubrik-
forum hier
gruss peter.
vorsicht mit dem zoll.... die wissen nicht immer bescheid, vorallem ist ihre aussage nicht rechtsverbindlich, das habe ich schriftlich, von der internett-hauptseite aus frankfurt, später musste ich dem zoll dann sagen wie es geht.
das finanzamt weiss es besser, da ja zoll nur eine unterbehörde ist, von dem selbigen.
An der küste weiss man da mehr, die oberfinanzbehörde in hamburg z.b.
aber auch der dsv, kreuzerabt......
oder auf den bootsausstellungen hh und Düsseldorf bei der wasserschutzpolizei gibt es zu dem thema merkblätter, habe noch eins wo rumfliegen.
seht aber allea in der---- wie ingo schon erwähnt------ in der mwst-rubrik-
forum hier
gruss peter.
Re: Bootskauf in Östereich
hallo noch mal, auch an Ingo
habe mein zettel gefunden: oder auch:
Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
herausgegeben von der Oberfinanzdirektion Hamburg
da heisst es auf Seite 6 punkt 6.1 Behandlung von Wassersportfahrzeugen in der EU:
Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der der Mitgliedstaaten der EU und von dort ansässigen Bewohnern genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d. h. die Umsatzsteuer (MWST) muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis
vorzulegen.Für Wassersportfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für Schweden,Finnland und Österreich vor dem 01.01.1987) innerhalb der EU in Betrieb genommen worden sind, wird die Versteuerung grundsätzlich unterstellt. das wars gruss peter
habe mein zettel gefunden: oder auch:
Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
herausgegeben von der Oberfinanzdirektion Hamburg
da heisst es auf Seite 6 punkt 6.1 Behandlung von Wassersportfahrzeugen in der EU:
Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der der Mitgliedstaaten der EU und von dort ansässigen Bewohnern genutzt werden sollen, müssen sich im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, d. h. die Umsatzsteuer (MWST) muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedstaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis
vorzulegen.Für Wassersportfahrzeuge, die vor dem 01.01.1985 (für Schweden,Finnland und Österreich vor dem 01.01.1987) innerhalb der EU in Betrieb genommen worden sind, wird die Versteuerung grundsätzlich unterstellt. das wars gruss peter